Kinderschutzrichtlinie – Stary Młyn Strzeszyn

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir informieren Sie, dass ab dem 15.08.2024 gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Straftaten mit sexuellem Hintergrund und zum Schutz Minderjähriger sowie der Einführung von STANDARDEN ZUM SCHUTZ MINDERJÄHRIGER (SOM) für die Anmeldung eines Kindes in der Unterkunft Stary Młyn Strzeszyn folgende Dokumente erforderlich sind:

  • Ihr Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, mObywatel-App)

  • Ausweisdokument des mitreisenden Kindes. Dies gilt sowohl für Verwandte als auch Nicht-Verwandte des Kindes, z. B. Großeltern oder Onkel, die in diesem Moment nicht die Erziehungsberechtigten sind.

  • Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter, wenn es sich nicht um Ihr eigenes Kind handelt.

  • Falls die oben genannten Dokumente (Pkt. 2 und 3) fehlen, müssen Sie eine Erklärung über das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind sowie dessen personenbezogene Daten unterschreiben.

Wir bitten um Verständnis für unser Personal, das gemäß den neuen Vorschriften verpflichtet ist, die Beziehung zwischen dem Kind und den begleitenden Erwachsenen im Hotel zu überprüfen.

Unser Handeln dient in erster Linie der Sicherheit Ihrer Kinder.

Der vollständige Text der Kinderschutzrichtlinie sowie eine verkürzte Version für Kinder sind an der Rezeption der Unterkunft Stary Młyn Strzeszyn und auf der Website verfügbar.